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   OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 6 W 163/08   

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OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 6 W 163/08 (https://dejure.org/2008,20150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2008 - 6 W 163/08 (https://dejure.org/2008,20150)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 6 W 163/08 (https://dejure.org/2008,20150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Partei bei anwaltlicher Vertretung der Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; BRAGO § 28; BRAGO § 31
    Berechtigung des Prozessbevollmächtigten zur Anmeldung der durch die Inanspruchnahme eines anderen Rechtsanwalts entstandenen außergerichtlichen Kosten; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 6 W 163/08
    Nach der seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es einer Partei gestattet, einen an ihrem Wohnsitz residierenden Rechtsanwalt mit der Vertretung im Rechtsstreit zu beauftragen (siehe BGH, Beschluss vom 13.9.2005, X ZB 30/04).
  • OLG Celle, 03.01.2014 - 2 W 275/13

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Spruchverfahren

    Im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind grundsätzlich die Fahrtkosten nebst Reiseaufwand und ggf. Übernachtungskosten der Partei (vgl. Zöller a.a.O. § 91 rn. 13 "Reisekosten"; OLG Celle NJOZ 2009, 2281), zumal wenn das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin durch das Gericht angeordnet worden war (OLG Brandenburg JurBüro 2009, 434).
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn von vorneherein erkennbar war, dass eine gütliche Einigung ausschied oder die Partei aus persönlicher Kenntnis nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnte (BGH NJW-RR 2008, 654; Senat NJW-RR 2003, 1584 = MDR 2004, 55 = JurBüro 2003, 645; OLG Köln JurBüro 2006, 599; OLG Brandenburg RVGreport 2009, 313; OLG Koblenz AGS 2010, 102; OLG Düsseldorf AnwBl. 2006, 288; Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Reisekosten der Partei").
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